Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 24 W 49/00   

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https://dejure.org/2000,3093
OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 24 W 49/00 (https://dejure.org/2000,3093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.08.2000 - 24 W 49/00 (https://dejure.org/2000,3093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. August 2000 - 24 W 49/00 (https://dejure.org/2000,3093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ; Einhaltung der Betriebspflicht ; Gebrauchszweck ; Rückgabeverpflichtung des Mieters; Leistungsverpflichtung des Vermieters

  • Judicialis

    MV § 9 Nr. 3; ; MV § 3 Nr. 6; ; BGB § 556 Abs. 1; ; BGB § 557 Abs. 1; ; BGB § 535 S. 1; ; BGB § 249 S. 1; ; BGB § 557 Abs. 2; ; BGB § 535 S. 2

  • prewest.de PDF

    § 535 BGB
    Gewerbemietvertrag - Betriebspflicht nach fristloser Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebspflicht des Mieters nach fristloser Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 384
  • NZM 2001, 131
  • ZMR 2001, 181
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 24 W 49/00
    Gerade dieses Interesse hat die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum dazu bewogen, auch die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht anzuerkennen (vgl. dazu auch BGH NJW-RR 1992, 1032), obwohl diese Vereinbarung vom gesetzlichen Leitbild des Mietvertrags, der gemäß § 535 S. 2 BGB nur ein Gebrauchsrecht, aber keine Gebrauchspflicht des Mieters kennt, erheblich abweicht.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 10 W 93/98

    Auslegung einer formularmäßigen Gebrauchs- und Betriebspflicht des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 24 W 49/00
    Es handelt sich um eine selbständige Leistungsverpflichtung, deren Erfüllung der Vermieter (notfalls auch im Wege der einstweiligen Verfügung) durchsetzen kann (Senat, Urteil vom 9. Januar 1997 - 24 U 94/96 unter Nr. 1. 1, insoweit in NJW-RR 1997, 648 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf - 10. ZS - ZMR 1999, 171; Jendrek, aaO; Peters/Welkerling, aaO; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl. Rn. 655; Bub/Treier/Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. Anm. III. A Rn. 939).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1997 - 24 U 94/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 24 W 49/00
    Es handelt sich um eine selbständige Leistungsverpflichtung, deren Erfüllung der Vermieter (notfalls auch im Wege der einstweiligen Verfügung) durchsetzen kann (Senat, Urteil vom 9. Januar 1997 - 24 U 94/96 unter Nr. 1. 1, insoweit in NJW-RR 1997, 648 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf - 10. ZS - ZMR 1999, 171; Jendrek, aaO; Peters/Welkerling, aaO; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl. Rn. 655; Bub/Treier/Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. Anm. III. A Rn. 939).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Und ob sich - wie in der Gesetzesbegründung dargestellt (BT-Drs. 19/18791, 47) - angesichts des Gesetzeswortlauts, der übrigen gesetzgeberischen Absichten und der Tatsache, dass die Rechtsprechung im Ergebnis den Inhalt von § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG a. F. nachgezeichnet hat, eine ungeschriebene Ausnahme von § 9a Abs. 2 WEG gleichsam mit der "Natur des Bauträgervertrages" begründen lässt, erscheint zweifelhaft (kritisch auch: Müller in BeckOK, WEG, 47. Edition, § 9a Rn. 149 f.; Pause, NZBau 2021, 230, 231; Dötsch/Schultzky/ Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 3 Rn. 140; Vogel, ZMR 2001, 181, 184 f., die zum Teil aber aus pragmatischen Gründen bzw. unter Betonung des Willens des Gesetzgebers für die Beibehaltung einer gekorenen Ausübungsbefugnis in Bezug auf die primären Erfüllungsansprüche plädieren; vgl. auch: Burgmair in Münchener Kommentar, WEG, 8. Aufl., § 9a Rn. 35, der lediglich auf die Gesetzesbegründung verweist).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2008 - 2 U 250/08

    Einstweilige Verfügung: Pflicht eines Mieters zum Betrieb eines von ihm

    Es handelt sich insoweit auch um eine selbständige Leistungsverpflichtung der Beklagten, deren Erfüllung der Verfügungskläger als Vermieter auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann (OLG Düsseldorf NZM 2001, 131).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.02.2001 - 7 U 214/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2358
OLG Frankfurt, 21.02.2001 - 7 U 214/99 (https://dejure.org/2001,2358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.2001 - 7 U 214/99 (https://dejure.org/2001,2358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 7 U 214/99 (https://dejure.org/2001,2358)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 61 VVG, § 12 Abs 1 UAbs 2 Buchst e AKB
    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässiges Suchen nach einem heruntergefallenen Handy während der Fahrt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsunfall; Versicherungsschutz; Grobe Fahrlässigkeit; Leistungspflicht; Leistungsfreiheit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Unfall, da Handy im Fussraum aufgehoben

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallschaden - Leistungsfreiheit der Versicherung wegen suche nach Handy

  • Judicialis

    VVG § 61; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Vollkaskoversicherung - Suchen heruntergefallenem Handy fahrlässig

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Tasten nach heruntergefallenem Handy im Fußraum ist grob fahrlässig i. S. d. § 61 VVG L

  • rechtsportal.de

    Herbeiführung des Versicherungsfalls - Handy-Suche im Fußraum der Beifahrerseite

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 5 O 175/99
  • OLG Frankfurt, 21.02.2001 - 7 U 214/99

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 23 U 108/94

    Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit des Kraftfahrers; Ablenkung vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2001 - 7 U 214/99
    Das Suchen nach heruntergefallenen Gegenständen während der Fahrt ist ein grob fahrlässiges Verhalten i.S. des § 61 VVG, da die Gefahr eines Unfalles nahe liegt (vgl. OLG Stuttgart, r+s 99, 56; OLG Jena VersR 98, 839; OLG Frankfurt VersR 96, 446; Stiefel-Hofmann, AKB, 17. Aufl. Rn 27 zu § 61 VVG m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96

    Erforderliche Flugbesatzung für Flüge nach Instrumentenflugregeln; Vorliegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2001 - 7 U 214/99
    Das Suchen nach heruntergefallenen Gegenständen während der Fahrt ist ein grob fahrlässiges Verhalten i.S. des § 61 VVG, da die Gefahr eines Unfalles nahe liegt (vgl. OLG Stuttgart, r+s 99, 56; OLG Jena VersR 98, 839; OLG Frankfurt VersR 96, 446; Stiefel-Hofmann, AKB, 17. Aufl. Rn 27 zu § 61 VVG m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.10.1998 - 7 U 118/98

    Kontrollverlust über einen PKW durch während der Fahrt erfolgenden Griff in das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2001 - 7 U 214/99
    Das Suchen nach heruntergefallenen Gegenständen während der Fahrt ist ein grob fahrlässiges Verhalten i.S. des § 61 VVG, da die Gefahr eines Unfalles nahe liegt (vgl. OLG Stuttgart, r+s 99, 56; OLG Jena VersR 98, 839; OLG Frankfurt VersR 96, 446; Stiefel-Hofmann, AKB, 17. Aufl. Rn 27 zu § 61 VVG m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    Ein Kraftfahrer, der unter den hier obwaltenden schwierigen äußeren Fahrbedingungen (Dunkelheit, Kurvenverlauf) und bei unverminderter Geschwindigkeit (ein Abbremsen bei Beginn des "Suchmanövers" trägt der Beklagte nicht vor und wurde im "Schadensformular" -GA 20- auch nicht behauptet) seine Aufmerksamkeit vollständig von der Fahrbahn ablenkt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt regelmäßig grob fahrlässig (vgl. Senat ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 157 und 1993, 221; OLG Köln NJW-RR 2001, 22; OLG Hamm ZfSch 2000, 347; NJW-RR 1990, 929 und VersR 1987, 353 = ZfSch 1987, 20; OLG Stuttgart VersR 1999, 1359; OLG Zweibrücken RuS 1999, 406; OLG Düsseldorf (4. ZS) Schaden-Praxis 1998, 121; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 360; LG Coburg Schaden-Praxis 2004, 241; LG Ansbach ZfSch 1990, 422).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05

    Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Bedienung des Autoradios während

    Die Unaufmerksamkeit dauerte nämlich so lange, dass er die veränderte Straßenführung (Übergang von gerader Strecke in eine "kurze und relativ enge Kurve" erst so spät bemerkte, dass eine der Straßenführung und der eingehaltenen Geschwindigkeit angemessene Lenkbewegung nicht mehr möglich war, er deshalb die Kontrolle über das Kraftfahrzeug verlor und mit ihm schwer verunglückte. Ein Kraftfahrer, der unter den hier obwaltenden schwierigen Fahrbedingungen bei unverändert hoher (wenn auch unter Einhaltung der höchstzulässigen) Geschwindigkeit seine Aufmerksamkeit vollständig von der Fahrbahn ablenkt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt regelmäßig grob fahrlässig (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 157 und 1993, 221; OLG Köln NJW-RR 2001, 22; OLG Hamm ZfSch 2000, 347; NJW-RR 1990, 929 und VersR 1987, 353 = ZfSch 1987, 20;OLG Stuttgart VersR 1999, 1359; OLG Zweibrücken RuS 1999, 406; OLG Düsseldorf (4.
  • LG Köln, 26.07.2004 - 4 O 13/04
    Indem der Beklagte sich gleichwohl nach der heruntergefallenen Karte gebückt hat, hat er sich aber über das, was jedem einleuchten muss, hinweggesetzt, dabei leichtsinnig Leben und Eigentum anderer gefährdet und damit grob fahrlässig gehandelt (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 22 [OLG Köln 19.09.2000 - 9 U 43/00] ; MDR 2000, 950 [OLG Köln 10.05.2000 - 26 U 49/99] ; OLG Frankfurt NVersZ 2001, 322; OLG Hamm RuS 2000, 229; OLG München Schaden-Praxis 2000, 173).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4138
OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00 (https://dejure.org/2000,4138)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2000 - 6 UF 24/00 (https://dejure.org/2000,4138)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. August 2000 - 6 UF 24/00 (https://dejure.org/2000,4138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsanspruch; Kindesunterhalt; Beruf; Unterhaltsbedarf; Nebentätigkeit; Gutachten; Professor; Einkünfte; Schüler; Anrechnung

  • Judicialis

    BGB § 1577

  • rechtsportal.de

    BGB § 1577
    Berücksichtigung von über einen vollschichtigen Beruf hinaus ausgeübten Tätigkeiten bei der Unterhaltsbemessung; Anrechnung von Schülereinkünften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vollschichtige Tätigkeit reicht - Schülereinkünfte bleiben i.a. außen vor

Verfahrensgang

  • AG Landau/Pfalz - 1 F 105/98
  • OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 103 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 25.01.1996 - 14 WF 11/96

    Unterhaltsrecht; Anrechnung von Einkünften aus Schülerarbeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Eine Anrechnung entspricht grundsätzlich nur dann der Billigkeit, wenn der Unterhaltspflichtige dartut und beweist, dass ihn die Unterhaltspflicht hart trifft, ihm unterhaltsbezogene Vorteile (z.B. Kindergeld, Kindergeldanteil im Ortszuschlag) verlorengehen oder sich der Unterhaltszeitraum deshalb verlängert, weil der Berechtigte sich nicht hinreichend der Ausbildung widmet (im Anschluss an OLG Köln FamRZ 1996, 1101, 1102).

    Da I... noch die Schule besucht, sind diese Einkünfte in entsprechender Anwendung von § 1577 Abs. 2 BGB nur nach Billigkeitsgesichtspunkten anrechenbar (vgl. BGH NJW 1995, 1215; OLG Köln, FamRZ 1996, 1101, 1102).

    Demgegenüber erachtet der 14. Zivilsenat des OLG Köln (FamRZ 1996, 1101, 1102) eine Anrechnung von Schülereinkünften grundsätzlich nur dann als der Billigkeit entsprechend, wenn der Unterhaltspflichtige dartut und beweist, dass ihn die Unterhaltspflicht hart trifft, ihm unterhaltsbezogene Vorteile (z. B. Kindergeld, Kindergeldanteil im Ortszuschlag) verloren gehen oder sich der Unterhaltszeitraum deshalb verlängert, weil der Berechtigte sich nicht hinreichend der Ausbildung widmet, z. B. schlechte Schulleistungen erbringt.

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Da I... noch die Schule besucht, sind diese Einkünfte in entsprechender Anwendung von § 1577 Abs. 2 BGB nur nach Billigkeitsgesichtspunkten anrechenbar (vgl. BGH NJW 1995, 1215; OLG Köln, FamRZ 1996, 1101, 1102).
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96

    Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Im Anschluss an die - wenn auch nicht unumstrittene - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1998, 1501, 1503 m.zahlr.w.N.) vertritt auch der Senat die Auffassung, dass der Bedarf stets individuell zu bestimmen ist.
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Der Ansicht des Erstrichters, der Kindesunterhalt sei nur der Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen, da es sich insgesamt um einen Mangelfall handele, kann nicht beigepflichtet werden; sie steht auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1997, 806 ff).
  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81

    Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Für die Frage der Bedarfsermittlung kann offenbleiben, ob der Antragsgegner noch über Nebeneinnahmen aus einem Party-Service verfügt, da eine solche Tätigkeit überobligationsmäßig wäre (vgl. BGH FamRZ 1983, 146, 149 f; OLG München FamRZ 1998, 623).
  • OLG Köln, 27.04.1994 - 26 UF 183/93

    Steuererstattungsbeträge; Aufteilung; Erstattungsberechtigung; Bezahlte und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Nach Ansicht des 26. Zivilsenats des OLG Köln (in FamRZ 1995, 55) sollen Einkünfte aus Schülerarbeit anrechnungsfrei bleiben, die ein großzügig bemessenes Taschengeld nicht wesentlich überschreiten oder wenn damit besondere anerkennenswerte Bedürfnisse gedeckt werden sollen, die nicht aus den übrigen dem Kind zur Verfügung stehenden Mitteln bestritten werden können.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.1998 - 10 W 82/98

    Haftung der Gläubigerbank für Gebühren der Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Der 13. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 1999, 125) hält im Regelfall eine hälftige Anrechnung der Einkünfte für angemessen.
  • OLG München, 20.10.1997 - 12 UF 1148/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
    Für die Frage der Bedarfsermittlung kann offenbleiben, ob der Antragsgegner noch über Nebeneinnahmen aus einem Party-Service verfügt, da eine solche Tätigkeit überobligationsmäßig wäre (vgl. BGH FamRZ 1983, 146, 149 f; OLG München FamRZ 1998, 623).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    Ein Sonderfall, in dem die Ausübung von Nebentätigkeiten berufsprägend wäre (s. hierzu OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. August 2000 - 6 UF 24/00, OLGR 2001, 157-159; Eschenbruch, aaO., Rz. 1256), liegt hier nicht vor.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.06.2008 - 142 F 2233/08

    Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungs- und Altersvorsorgeunterhalt

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn die Nebentätigkeiten zum Berufsbild gehören (OLG Zweibrücken, DAVorm 2000, 914, 916, = FamRZ 2001, 103 (LS)).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.03.2001 - 28 W 979/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2804
OLG München, 02.03.2001 - 28 W 979/01 (https://dejure.org/2001,2804)
OLG München, Entscheidung vom 02.03.2001 - 28 W 979/01 (https://dejure.org/2001,2804)
OLG München, Entscheidung vom 02. März 2001 - 28 W 979/01 (https://dejure.org/2001,2804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Selbständiges Beweisverfahren; Isolierte Kostenentscheidung; Durchführung der Beweisaufnahme; Kostenfeststellungsbeschluss

  • Judicialis

    ZPO § 485; ; ZPO § 494 a Abs. 2; ; ZPO § 269 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 485 494a Abs. 2 § 269 Abs. 3
    Isolierte Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online

    Isolierte Kostenentscheidung im Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1439
  • MDR 2001, 768
  • BauR 2001, 993
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.12.1999 - 21 W 34/98

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG München, 02.03.2001 - 28 W 979/01
    Über die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist auf Antrag auch dann in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 ZPO zu entscheiden, wenn die Antragsteller ihren Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zwar nicht förmlich zurückgenommen haben, das Verfahren jedoch nicht weiter betreiben, gleichzeitig jedoch diesbezüglich auch kein Hauptsacheverfahren zu den Punkten, die Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens sein sollten, anhängig ist (vgl. OLG Celle, NJW-1998, 1079, OLG Hamm, Baurecht 2000, 1090, 1091).
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen

    Ist kein Hauptsacheverfahren anhängig, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen wird, und haben die Parteien sich über die Kosten nicht geeinigt, ergeht eine Kostenentscheidung auf Antrag im selbständigen Beweisverfahren (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2002, 350; OLG Köln, OLGR 2001, 355; OLG München, BauR 2001, 993; OLG Braunschweig, BauR 2001, 994; Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl., § 91 Rdn. 13; Musielak-Foerste, ZPO, 3. Aufl., § 269 Rdn. 23; Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB, 15. Aufl., Anh. 4 Rdn. 106; Kleine-Möller/Merl/Oelmaier, Handbuch des privaten Baurechts, 2. Aufl., § 17 Rz. 327).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2010 - 8 W 244/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Nichtzahlung des vom

    c) Dasselbe gilt nach herrschender Auffassung dann, wenn der Antragsteller das selbständige Beweisverfahren nicht weiter betreibt, etwa wenn er den gemäß § 379, § 402, § 492 Abs. 1 ZPO angeforderten Kostenvorschuss nicht einzahlt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 1150; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 1999, 419 f. Tz. 2 f.; OLG München NJW-RR 2001, 1439 f. Tz. 4; Saarländisches OLG OLGR Saarbrücken 2003, 181 f. Tz. 5 ff.; OLG Koblenz WuM 2004, 621; Thüringer OLG, Beschl. v. 25.1.2006 - 4 W 366/05 Tz. 3; jeweils zit. nach juris; MünchKomm.ZPO/Giebel, a. a. O., § 91 Rdnr. 23; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort "selbständiges Beweisverfahren"; a. A.: OLG Köln NJW-RR 2001, 1650 ff. Tz. 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 864; jeweils zit. nach juris).
  • OLG München, 25.04.2001 - 28 W 1088/01

    Selbständiges Beweisverfahren - einseitige Erledigungserklärung - keine

    Es besteht somit in all denjenigen selbständigen Beweisverfahren, in denen die Beweisaufnahme tatsächlich nicht oder nicht vollständig durchgeführt wurde, hinsichtlich der Kostenregelung eine Gesetzeslücke, die in analoger Anwendung der Kostenbestimmungen des streitigen Verfahrens, insbesondere der §§ 91 ff. ZPO (einschließlich § 91 a ZPO) und des § 269 Abs. 3 ZPO zu schließen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 02.03.2001 - 28 W 979/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine isolierte Kostenentscheidung, ist im selbständigen Beweisverfahren in entsprechender Anwendung der allgemeinen Kostenvorschriften auf Antrag stets dann möglich, wenn die Beweisaufnahme tatsächlich nicht oder nicht vollständig durchgeführt wurde, die Beweisthemen, die Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens sein sollten, nicht Gegenstand eines anderweitigen Hauptsacheverfahrens sind - und die Beteiligten die Kosten auch nicht vergleichsweise geregelt haben (vgl. Senatsbeschluß vom 02.03.2001 - 28 W 979/01 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 30.03.2000 - 7 U 3480/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5602
OLG Dresden, 30.03.2000 - 7 U 3480/99 (https://dejure.org/2000,5602)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.03.2000 - 7 U 3480/99 (https://dejure.org/2000,5602)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. März 2000 - 7 U 3480/99 (https://dejure.org/2000,5602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Dienstverhältnis; Verzug; Verzugszinsen; Zahlungsanspruch; Versorgungsbezüge; Versorgungsanspruch; Gehaltsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 288
    Verzugszinsen bei Zahlungsansprüchen aus Dienstverhältnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB
    Verzugszinsen/rückständiger Zahlungsanspruch aus Dienstverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB
    Verzugszinsen/rückständiger Zahlungsanspruch aus Dienstverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95

    Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.03.2000 - 7 U 3480/99
    Er beruft sich dabei auf eine Vorlage des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichtes vom 11.08.1998, Az: 9 AZR 122/95.
  • BGH, 07.12.1961 - II ZR 117/60

    Verjährung der Ansprüche von von Vorständen einer AG

    Auszug aus OLG Dresden, 30.03.2000 - 7 U 3480/99
    Zu diesen gehören z.B. nicht die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, da es insoweit an der Gehorsamspflicht als Kennzeichen der sozialen Abhängigkeit fehlt (BGHZ 36, 142; Staudinger/Peters, § 196 Rdn. 44; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl., S. 86, MüKo/von Feldmann, § 196 Rdn. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.07.2000 - 6 W 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6009
OLG Köln, 27.07.2000 - 6 W 42/00 (https://dejure.org/2000,6009)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.07.2000 - 6 W 42/00 (https://dejure.org/2000,6009)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 6 W 42/00 (https://dejure.org/2000,6009)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 03.02.1995 - 3 W 4140/94

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Anspruch auf Vernichtung

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2000 - 6 W 42/00
    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob - wie dies teilweise vertreten wird - dem Verletzten gerade in Fällen der sogenannten "Schutzrechtspiraterie" grundsätzlich eine Abmahnung nicht zumutbar ist, wenn auch oder nur eine Sicherstellung von Gegenständen angestrebt wird, weil er sich andernfalls der Gefahr aussetzen würde, dass die Verletzungsgegenstände in Reaktion auf eine Abmahnung beiseitegeschafft werden (in diesem Sinne: OLG Nürnberg, WRP 1995, 427 und WRP 1981, 342/343; vgl. auch Teplitzky, a.a.O., 41. Kapitel, Rdnr. 30/31), oder ob sich die Annahme eines solchen Grundsatzes verbietet und nur dann, wenn die jeweiligen Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des konkreten Sachverhalts die Annahme rechtfertigen, der durch die Abmahnung vorgewarnte Verletzer, werde die Plagiate vor Erwirken eines Herausgabetitels beiseiteschaffen, die vorherige Abmahnung entbehrlich wird (in diesem Sinne: OLG Köln WRP 1984, 641/642; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg WRP 1988, 47; Mellulis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdnr. 767).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 17.01.2001 - 8 W 60/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10948
OLG Braunschweig, 17.01.2001 - 8 W 60/00 (https://dejure.org/2001,10948)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17.01.2001 - 8 W 60/00 (https://dejure.org/2001,10948)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 8 W 60/00 (https://dejure.org/2001,10948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 2 ZSEG ; § 16 Abs. 1 S. 2 ZSEG ; § 16 Abs. 5 ZSEG ; § 105 Abs. 1 GVG ; § 349 Abs. 2 Nr. 12 ZPO ; §§ 91 ff. ZPO ; § 539 ZPO ; § 551 Nr. 1 ZPO
    Sachverständiger; Gutachten; Verschulden; Grobe Fahrlässigkeit; Entschädigung; Zuständigkeit; Gericht; Besetzung; Kammer

  • Wolters Kluwer

    Sachverständiger; Gutachten; Verschulden; Grobe Fahrlässigkeit; Entschädigung; Zuständigkeit; Gericht; Besetzung; Kammer

  • Judicialis

    ZSEG § 16 Abs. 2; ; ZSEG § 16 Abs. 1 S. 2; ; ZSEG § 16 Abs. 5; ; GVG § 105 Abs. 1; ; ZPO § 349 Abs. 2 Nr. 12; ; ZPO § 91 ff.; ; ZPO § 539; ; ZPO § 551 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Festsetzung der Entschädigung durch die Kammer für Handelssachen

  • ibr-online

    Gerichtliche Entschädigungsfestsetzung: Zuständigkeit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 10 W 48/96
    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2001 - 8 W 60/00
    Bei der erneuten Entscheidung wird das Gericht zu berücksichtigen haben, dass die Versagung der Entschädigung des Sachverständigen einen Ausnahmefall darstellt und nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung nur dann in Betracht kommt, wenn eine Unverwertbarkeit des Gutachtens vorliegt, die auf einem Verschulden des Sachverständigen mindestens in Form der groben Fahrlässigkeit beruht (BGH Rechtspfleger 1976, 178 f.; OLG Düsseldorf MDR 1990, 453; OLG Koblenz BB 1993, 1975; MDR 1997, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; die Entscheidungen OLG Frankfurt JurBüro 1979, 576 f. und OLG Hamm MDR 1994, 964 haben ein Verschulden des Sachverständigen nicht festgestellt, so dass es auf die Art des Verschuldens hierbei nicht ankam; a. A. OLG Frankfurt OLGR 1994, 108; OLG Naumburg OLGR 1998, 423 f; Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 3, Rdnr. 12.4).
  • OLG Naumburg, 08.12.1997 - 9 W 51/97

    Erinnerungsverfahren und Beschwerdeverfahren gegen Kostenansatz; Zum Anspruch auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2001 - 8 W 60/00
    Bei der erneuten Entscheidung wird das Gericht zu berücksichtigen haben, dass die Versagung der Entschädigung des Sachverständigen einen Ausnahmefall darstellt und nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung nur dann in Betracht kommt, wenn eine Unverwertbarkeit des Gutachtens vorliegt, die auf einem Verschulden des Sachverständigen mindestens in Form der groben Fahrlässigkeit beruht (BGH Rechtspfleger 1976, 178 f.; OLG Düsseldorf MDR 1990, 453; OLG Koblenz BB 1993, 1975; MDR 1997, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; die Entscheidungen OLG Frankfurt JurBüro 1979, 576 f. und OLG Hamm MDR 1994, 964 haben ein Verschulden des Sachverständigen nicht festgestellt, so dass es auf die Art des Verschuldens hierbei nicht ankam; a. A. OLG Frankfurt OLGR 1994, 108; OLG Naumburg OLGR 1998, 423 f; Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 3, Rdnr. 12.4).
  • OLG Koblenz, 27.11.1992 - 5 W 637/92
    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2001 - 8 W 60/00
    Bei der erneuten Entscheidung wird das Gericht zu berücksichtigen haben, dass die Versagung der Entschädigung des Sachverständigen einen Ausnahmefall darstellt und nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung nur dann in Betracht kommt, wenn eine Unverwertbarkeit des Gutachtens vorliegt, die auf einem Verschulden des Sachverständigen mindestens in Form der groben Fahrlässigkeit beruht (BGH Rechtspfleger 1976, 178 f.; OLG Düsseldorf MDR 1990, 453; OLG Koblenz BB 1993, 1975; MDR 1997, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; die Entscheidungen OLG Frankfurt JurBüro 1979, 576 f. und OLG Hamm MDR 1994, 964 haben ein Verschulden des Sachverständigen nicht festgestellt, so dass es auf die Art des Verschuldens hierbei nicht ankam; a. A. OLG Frankfurt OLGR 1994, 108; OLG Naumburg OLGR 1998, 423 f; Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 3, Rdnr. 12.4).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1989 - 10 W 109/89

    Zur Erstattungsfähigkeit unbrauchbarer Sachverständigengutachten L

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2001 - 8 W 60/00
    Bei der erneuten Entscheidung wird das Gericht zu berücksichtigen haben, dass die Versagung der Entschädigung des Sachverständigen einen Ausnahmefall darstellt und nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung nur dann in Betracht kommt, wenn eine Unverwertbarkeit des Gutachtens vorliegt, die auf einem Verschulden des Sachverständigen mindestens in Form der groben Fahrlässigkeit beruht (BGH Rechtspfleger 1976, 178 f.; OLG Düsseldorf MDR 1990, 453; OLG Koblenz BB 1993, 1975; MDR 1997, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; die Entscheidungen OLG Frankfurt JurBüro 1979, 576 f. und OLG Hamm MDR 1994, 964 haben ein Verschulden des Sachverständigen nicht festgestellt, so dass es auf die Art des Verschuldens hierbei nicht ankam; a. A. OLG Frankfurt OLGR 1994, 108; OLG Naumburg OLGR 1998, 423 f; Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 3, Rdnr. 12.4).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.09.2000 - 22 W 80/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11294
OLG Celle, 28.09.2000 - 22 W 80/00 (https://dejure.org/2000,11294)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.09.2000 - 22 W 80/00 (https://dejure.org/2000,11294)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. September 2000 - 22 W 80/00 (https://dejure.org/2000,11294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 26.08.1997 - 22 W 45/97

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei teilweiser Klageerhebung

    Auszug aus OLG Celle, 28.09.2000 - 22 W 80/00
    Hiergegen wendet sich der Antragsteller zu 2 unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NJW-RR 1998, S. 358 f mit seiner Beschwerde vom 25. August 2000, beim Landgericht ... eingegangen am 28. August 2000.

    Über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist aber insgesamt vom Gericht der Hauptsache zu entscheiden, auch wenn nur teilweise Klage erhoben wird (OLG München, OLGR 1994 S. 212, OLG Düsseldorf, Baurecht 1993, S. 370, OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 358, anderer Ansicht OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 210, OLG Koblenz NJW-RR 1998, S. 68 Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 494 a, Rdnr. 11 und Zöller-Herget, ZPO, 21. Aufl. § 494 a Rdnr. 4 a m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 24.01.1997 - 3 W 23/97

    Teilkostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 28.09.2000 - 22 W 80/00
    Über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist aber insgesamt vom Gericht der Hauptsache zu entscheiden, auch wenn nur teilweise Klage erhoben wird (OLG München, OLGR 1994 S. 212, OLG Düsseldorf, Baurecht 1993, S. 370, OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 358, anderer Ansicht OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 210, OLG Koblenz NJW-RR 1998, S. 68 Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 494 a, Rdnr. 11 und Zöller-Herget, ZPO, 21. Aufl. § 494 a Rdnr. 4 a m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1992 - 22 W 52/92

    Wer hat die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens zu tragen?

    Auszug aus OLG Celle, 28.09.2000 - 22 W 80/00
    Über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist aber insgesamt vom Gericht der Hauptsache zu entscheiden, auch wenn nur teilweise Klage erhoben wird (OLG München, OLGR 1994 S. 212, OLG Düsseldorf, Baurecht 1993, S. 370, OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 358, anderer Ansicht OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 210, OLG Koblenz NJW-RR 1998, S. 68 Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 494 a, Rdnr. 11 und Zöller-Herget, ZPO, 21. Aufl. § 494 a Rdnr. 4 a m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1997 - 7 W 40/97
    Auszug aus OLG Celle, 28.09.2000 - 22 W 80/00
    Über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist aber insgesamt vom Gericht der Hauptsache zu entscheiden, auch wenn nur teilweise Klage erhoben wird (OLG München, OLGR 1994 S. 212, OLG Düsseldorf, Baurecht 1993, S. 370, OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 358, anderer Ansicht OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 210, OLG Koblenz NJW-RR 1998, S. 68 Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 494 a, Rdnr. 11 und Zöller-Herget, ZPO, 21. Aufl. § 494 a Rdnr. 4 a m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Eine Teilkostenentscheidung im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens wird abgelehnt von Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 133; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 92 Rdn. 1; OLG Schleswig, MDR 2001, 836; OLG Düsseldorf (12. Zivilsenat), BauR 2001, 1950; OLG Celle, OLGR 2001, 157; OLG Düsseldorf (22. Zivilsenat), BauR 1998, 367.
  • OLG Dresden, 31.07.2001 - 2 W 1018/01

    Klageeinreichung beim sachlich unzuständigen Gericht innerhalb der gerichtlich zu

    Dies ändert aber nichts daran, dass damit dem Landgericht jedwede - auch teilweise - Kostenentscheidung verschlossen war (ebenso: OLG Schleswig MDR 2001, 836 [837]; OLG Celle OLGR 2001, 157 [158] m.w.N.; zur Abgrenzung: OLG Hamm OLGR 2000, 115 [116] m.w.N.; OLG Koblenz OLGR 2000, 345).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2006 - 11 W 78/05

    Kostentragung bei Teilidentität

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Kostengrundentscheidung sind die gesamten Kosten des selbständigen Beweisverfahrens der Beklagten auferlegt und deswegen gemäß diesem Kostenausspruch auch von der Beklagten allein zu tragen (vgl. OLG Stuttgart MDR 2005, 358; OLG Celle, OLGR 2001, 157; BGH BauR 2004, 1485).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.05.2000 - 3 U 237/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10927
OLG Hamburg, 25.05.2000 - 3 U 237/99 (https://dejure.org/2000,10927)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.05.2000 - 3 U 237/99 (https://dejure.org/2000,10927)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 3 U 237/99 (https://dejure.org/2000,10927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 5 Abs. 2 § 15 Abs. 2, 4
    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 315 O 655/98
  • OLG Hamburg, 25.05.2000 - 3 U 237/99

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 63 (Ls.)
  • GRUR-RR 2001, 5
  • afp 2001, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.05.2000 - 3 U 237/99
    Der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher, den es auch bei der Ermittlung der Verwechslungsgefahr nach dem Markengesetz zu berücksichtigen gilt (BGH, Urteil vom 13.01.2000 - Attache/Tisserand - WRP 2000, 535), wird allerdings beides nicht gleichsetzen.
  • BPatG, 05.08.2009 - 29 W (pat) 36/04
    Dies werde auch durch die Urteile des Landgerichts Hamburg in den Verfahren 315 O 488/99 und 315 O 655/98, des Oberandesgerichts Hamburg in dem Verfahren 3 U 237/99 und des OLG Karlsruhe in dem Verfahren 6 U 8/98 bestätigt.
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